Patrick
Der "TÜV" bewertet hier den Raddurchmesser. Wenn sich dieser innerhalb bestimmter Grenzen zum Originalreifen befindet, ist alles i.O.
Das ist auch beim deutschen TÜV ein Kriterium. Darum ist auch bei größerem Felgendurchmesser die prozentuale Höhe der Reifenwand bei gleicher Reifenbreite geringer.
Wechselt man bei gleicher Felgengröße von einem schmalen Reifen auf einen breiten Reifen bei gleicher Höhe der Reifenwand, dann erhöht sich der Durchmesser des Rades, was zu einer Tachoabweichung führen kann. Der Tacho darf bei uns zwar +10% + 4Km/h Geschwindigkeit mehr anzeigen als gefahren wird, jedoch keinesfalls weniger als tatsächlich gefahren wird.
Ich habe z. B. auf meinen Roller einen breiteren Hinterreifen bei gleicher Felgengröße montiert.
Also 155 70 R14 durch 165 70 R14 ausgetauscht.
Hierfür habe ich eine Einzelabnahme vom TÜV benötigt, weil der Roller dadurch schneller wurde.
In meinem Fall kein Problem, da der Roller die in den Papieren angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritt und da der Tacho eh am maximalen Grenzwert vor eilte und somit der angezeigten Tacho-Geschwindigkeit durch das größere Rad näher rückte.
Viele machen den Fehler und denke die zweite Zahl der Reifengröße ist die Höhe der Reifenwand in Millimeter (In meinem Beispiel also 70mm Reifenwand).
Dem ist jedoch nicht so.
Die 70 bedeutet, dass die Reifenwand eine Höhe von 70% der Lauffläche (165mm) hat, also 115,5mm.
Der Durchmesser des Rades am Roller wurde somit um 1,4cm vergrößert.