Wird in diesem Fall das Auto z.B. am 03.06. versichert, endet die Hauptfälligkeit zum 02.05. eines jeden Jahres.
Genau, Versicherungsbeginn 3.6., dann endet das Versicherungsjahr am 2.6. im Folgejahr. Kündigen kann man in diesem Fall dann bis zum 2.5., also bis spätestens 1 Monat vor Ende Versicherungsjahr.
Diese alte Regelung findet jedoch eher selten noch Anwendung.