Diese Antwort bekam ich von Toyota auf meine 2. Mail......
Also an alle die diese Funktion nutzen wollen: Kauft ein: Plug-in-Hybride (PHEV) und batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
Sehr geehrter Herr XXXX,
Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Rückmeldung.
Wir bedauern, dass die Deaktivierung der Standklimatisierung per Fernzugriff in der Toyota/Lexus App den gewohnten Komfort einschränkt. Wir können Ihre Verärgerung nachvollziehen und möchten Ihnen die Hintergründe dieser Entscheidung transparent erläutern.
Die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erlauben es nicht, die Funktion weiterhin anzubieten. Gemäß § 30 Abs. 1 StVO ist das unnötige Laufenlassen von Fahrzeugmotoren verboten, ebenso wie vermeidbare Abgasbelästigungen. Auch das Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 38 Abs. 1 BImSchG) schreibt vor, dass Kraftfahrzeuge so betrieben werden müssen, dass vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben.
Zu dieser Thematik hat u.A. Der ADAC jüngst informiert: Motor warmlaufen lassen: Darauf sollten Sie achten
Da bei Fahrzeugen mit einem Hybrid-Antriebsstrang und konventionellem Antrieb (ausgenommen Plug-in Hybrid-Fahrzeuge mit aufgeladener Batterie) bei der Nutzung des Fernzugriffs auf die Standklimatisierung der Verbrennungsmotor startet, sind diese gesetzlichen Verbotstatbestände leider erfüllt. Mit der Deaktivierung möchten wir Sie daher auch vor möglichen Ordnungswidrigkeitsverstößen und Bußgeldern schützen, die durch das unzulässige Laufenlassen des Motors entstehen könnten.
Nur vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass die Funktion für Plug-in-Hybride (PHEV) und batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) weiterhin bestehen bleibt, da bei diesen die notwendige Energie für die Standklimatisierung über die Batterie des Fahrzeugs zur Verfügung gestellt wird.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Gesetzeslage keine Möglichkeit sehen, diese Funktion weiterhin anzubieten. Wir möchten betonen, dass es sich hierbei um eine Teilfunktion der kostenfreien Toyota/Lexus Link+ App handelt und die übrigen Funktionen uneingeschränkt verfügbar bleiben.
Aus diesem Grund sehen wir keine Anspruchsgrundlage für Sachmangelhaftungsansprüche oder sonstige Kompensationen, wie etwa eine Nachrüstung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben und bitten Sie um Verständnis.
Mit freundlichen und vorweihnachtlichen Grüßen aus Köln
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