Moin Juergen,
gebe dir recht, dass man eigentlich nicht darüber diskutieren sollte, ob man ein Sicherheitsmechanismus ausstellen kann, aber die Frage war primär, ob es technisch geht! Man sollte aber bedenken, dass das Abschalten der Gurtwarner - auch für die Rücksitze - im öffentlichen Strassenverkehr rechtlich nicht zulässig ist. Hintergrund ist § 35a der StVO, denn die Anschallpflicht besteht auf allen Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind. Ein Deaktivieren kann als gefährlicher Eingriff in die Fahrzeugsicherheit gewertet werden und führt ggfs. bei Unfällen zum Verlust des Versicherungsschutzes!