Hallo Dennis,
zunächst muss Du differenzieren, ob es sich um einen verpflichtenden Rückruf über das Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder um eine freiwillige Serviceaktion des Herstellers handelt.
Fahrzeughalter, die bei einer vom KBA angeordneten sicherheitsrelevanten Rückrufaktion nicht kooperieren, müssen damit rechnen, dass es zu einer Zwangsstilllegung des Autos kommen kann. Bevor es aber so weit kommt, mahnt das KBA den Halter zweimal schriftlich an. Freiwillige Serviceaktionen des Herstellers sind nicht verpflichtend.
Nähere Informationen zu diesem Thema findest Du hier: https://www.kba.de/DE/Themen/M…krufe/rueckrufe_node.html
Zur Information: Die Rückrufaktion "25SD-063 Combination Meter Reprogramming" wurde vom KBA am 14.11.2025 und die Rückrufaktion „25SD-108 Software-Update des Steuergeräts der Einparkhilfe“ wurde am 18.11.2025 vom KBA veröffentlicht. Beide Rückrufaktionen werden seitens des KBA überwacht.
Bei meinem Fahrzeug wurden beide Maßnahmen, noch nicht durchgeführt, da die Werkstatt bislang keine Kapazitäten hat. Erst im 04-2026 werden bei meinem Fahrzeug die notwendigen Maßnahmen durchgeführt, obwohl die Rückrufaktion 25SD-063 beriets in 08-2025 in der Fachpresse veröffentlicht wurde. Insofern hast Du m.E. sicherlich noch ein relativ großes Zeitfenster für die beiden Rückrufaktionen.