Beiträge von DIVA

    Weiß da zufällig jemand, wo ich die Zange mit dem Minus-Pol anklemmen kann? Die Kabel von den Klammern sind recht kurz! 😉

    Und ich möchte meine Hybridbatterie nicht lahmlegen!

    rory75,

    Im Handbuch wird der Anschluss der Minus-Klemme an den entsprechenden metallischen Punkt (sh. beigefügte Zeichnung) empfohlen. Leider sind die Anschlusskabel der meisten Booster zu kurz, um sie nach der Toyota-Vorgabe korrekt anzuschließen.

    Dieses Problem habe ich gelöst, indem ich mir für den Jump-Starter ein entsprechendes Verlängerungskabel mit EC5 Stecker auf EC5 Buchse angeschafft habe. Gibt es für wenig Geld im Onlinehandel zu kaufen, wie z.B. EC5 Starthilfe-Verlängerungskabel. Voraussetzung ist allerdings, dass der Booster einen entsprechenden Anschluss (EC5 Buchse) hat.


    Auch ein nicht mehr benötigtes Starthilfekabel, kann man alternativ verwenden, indem man dieses auf die gewünschte Länge kürzt und wieder mit der Krokodilklemme verbindet. Somit kann man die Minus-Klemme am vorgegebenen metallischen Punk anbringen und die zweite Klemme mit der Minus-Klemme des Boosters verbinden.


    pasted-from-clipboard.png



    * Unsere Seite enthält Affiliate-Links, für die unser Forum möglicherweise eine Vergütung bekommt.

    Moin Oskar,

    die Anker-, Bremsschutz- bzw. Spritzbleche sind nach meinen Erfahrungen nicht die Ursache dieser Geräusche. Mein FTH hatte anfangs auch diese Vermutung und die Bleche mehrfach korrigiert. Diese Maßnahmen haben das Problem auch nicht gelöst. Die Bremsscheiben sind - auch innen - ohne Rostansatz bzw. irgendeinem Makel, sodass der TÜV keine Beanstandung hatte. Bis dato ist die Ursache nicht lokalisierbar und der CC quietscht weiterhin, wie ich hier im Forum bereits mehrfach geschildert habe. Jedes Mal, wenn ich eine Reifenpanne gehabt habe (inzwischen 4 x), hat man die Brems- und Lenkanlage untersucht und keine Mängel gefunden. Es ist ein Phänomen und eine "Never ending Story". Bevor sich überhaupt der Hersteller dieses Themas annimmt, sollte m.E. jeder Betroffene eine Mängelbeschreibung an die Kundenbetreuung abgeben. Irgendwann kann man es dann nicht mehr mit Unkenntnis abtun. Ich glaube, dass wir hier im Forum sicherlich keine technische Lösung dieses Problems finden, sondern uns nur weiterhin ärgern. Aber vielleicht findet irgendwann ein FTH oder eine Werkstatt die Ursache, dann wäre es schön, wenn hier entsprechend berichtet wird.

    Laut meiner Werkstatt ist anscheinend auch der SOS Notruf an der Leeren Batterie schuld. Sucht ununterbrochen Verbindung, je schlechter diese ist, des do leerer die Batterie.

    Hallo Norbert,

    das E-Call-Modul benötigt auch im Stillstand Strom, um auf Notrufe reagieren zu können. Hierfür ist u.a. der Backup-Akku zuständig, der durch die normale 12V-Batterie geladen wird.


    Im normalen Fahrbetrieb ist die Dauerlast der 12V-Batterie durch das E-Call-Modul zwar gering, aber bei Hybrid-Fahrzeugen wird bei Kurzfahrten die 12V-Batterie evtl. nicht genug geladen, um den E-Call-Verbrauch auszugleichen. Insofern ein weiterer permanenter Stromverbraucher der 45-Ah-Serienbatterie die Energie raubt.


    Deshalb ist es für die Funktionssicherheit des E-Call-Moduls im Stand notwendig, dass eine ausreichend geladene 12V-Batterie den Backup-Akku stets einsatzbereit hält.

    Zum Thema Backup-Batterie des E-Call-Systems hier interessante Informationen:


    https://assets.adac.de/image/upload/v1753777935/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/eCall-Herstellerumfrage-Batterien_qamlt0.pdf


    https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/ecall/

    Wie bei so vielen Dingen gibt es auch für das sog. Lock- / Unlock-Beep (also dem Chirp-Ton beim Auf- und Abschließen) eine EU-Regelung, die sich auch in der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wiederfindet. Demnach ist nur eine optische Anzeige erlaubt. Insofern ist ein akustisches Signal für das Einschalten einer Alarmanlage und das Ver- und Aufschließen nicht erlaubt. Einschlägig ist hier wohl der § 38b StVZO, wo im Anhang auf die Richtlinie 74/61/EWG verwiesen wird.

    Wie schon in den vorhergegangenen Beiträgen beschrieben, wird in der "Navigationssystem Betriebsanleitung PZ49X-9AK35 05-2025) wird die Prozedur des Zurücksetzens sämtlicher Systemdaten auf Werkseinstellungen über das MMI beschrieben. Hierzu habe ich noch ein entsprechendes Video gefunden Zurücksetzen des MMI auf Werkseinstellungen .


    Brachialer als die im Handbuch beschriebene Methode ist die Systemzurücksetzung über das Abklemmen des Minuspols der 12-Volt-Batterie. Ist die Batterie für ca. 10 Minuten abgeklemmt, werden die im ECU gespeicherten Daten vollständig zurückgesetzt. Auch das Ziehen der IG2- 20 Ampere Sicherung (gem. Toyota-Rettungsdatenblatt für den CC) setzt wohl auch die im ECU gespeicherten Daten zurück.


    Toyota selbst empfiehlt vor dem Abklemmen der 12-V-Batteriepole einen Toyota-Vertragshändler bzw. eine Toyota-Vertragswerkstatt oder eine andere zuverlässige Werkstatt zu kontaktieren.


    Beim Systemreset ist zu bedenken, dass es dabei zum Verlust der personalisierbaren Fahrzeugfunktionen, persönlichen Einstellungen einschl. der Radio- und Navigationseinstellungen kommt. Es können auch evtl. Fehlercodes im System generiert werden. Ferner werden wichtige Sicherheitssysteme zurückgesetzt.


    Nach dem Wiederanschließen der 12-Volt-Batterie müssen ggf. die Systeme neu initialisiert werden. Da das System des CC nach eigener Erfahrung durchaus empfindlich reagiert, würde ich persönlich das ganze Prozedere der Systemrücksetzung doch lieber dem FTH überlassen!

    Ein Grund zum deaktivieren wäre z. B. ein großer, schwerer Hund auf der Rückbank, der 3 Plätze einnimmt,

    ...und außer "Bello" auf dem Rücksitz könnte es z.B. auch eine Person sein, die aus medizinischen Gründen von der Gurtpflicht befreit ist. Wer sich alles nicht anschnallen muss, hat zum Glück unser Gesetzgeber in der StVO geregelt ;) .

    Moin Juergen,

    gebe dir recht, dass man eigentlich nicht darüber diskutieren sollte, ob man ein Sicherheitsmechanismus ausstellen kann, aber die Frage war primär, ob es technisch geht! Man sollte aber bedenken, dass das Abschalten der Gurtwarner - auch für die Rücksitze - im öffentlichen Strassenverkehr rechtlich nicht zulässig ist. Hintergrund ist § 35a der StVO, denn die Anschallpflicht besteht auf allen Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind. Ein Deaktivieren kann als gefährlicher Eingriff in die Fahrzeugsicherheit gewertet werden und führt ggfs. bei Unfällen zum Verlust des Versicherungsschutzes!