Ich glaube zweites spielt keine Rolle bei der Ermittlung eines VK, erstes aber schon. 😉
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PS:
Übrigens normalerweise sind nach 3 Jahren schon 40-50% Wertverlust zu rechnen.
kann nur von meiner eigenen Erfahrung mit inzwischen diversen Re-Import-Fahrzeugen berichten ..... Das hat per Saldo nie wirklich interessiert, maximal noch als Zusatz-Argument den Ankaufspreis in den Verhandlungen zu drücken (aber nicht wirklich "wirksam" und eher halbherzig....
).
Das Problem sind oft eher die Ermittlung eines vergleichbaren Listen-Preises zum ursprünglichen Kaufzeitpunkt aufgrund manchmal abweichender Ausstattungs-Details. Das Problem hat der ankaufende Händler aber genau so, deren Computer-Programme geben die ausländischen Ausstattungs Bezeichnungen meist gar nicht her .... ![]()
Ich bin seit >20 Jahren beim deutschen Neuwagen-Kauf mit Inzahlungnahme des Altfahrzeugs Rabatte von mind. 18%, bis in die Spitze von >20% gewohnt. Daher relativierte sich bis jetzt mein echter Wertverlust immer um diesen Satz wieder, alles im Bezug zum ursprünglichen Listenpreis.
Mehr als 25% habe ich in 3 Jahren nie verloren, eher sogar merkbar weniger aufgrund der Preissteigerungen der Gebrauchtwagen.
Ich habe mir angewöhnt immer beide Preise (Ankauf=Inzahlungnahme + Neu-Kauf) getrennt zu besprechen. Je nach Interesse wurden schon zwei Mal Autos an einen dritten (Vertrags- !!) Händler verkauft ohne Neuwagen Bestellung
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