.... insbesondere Abschnitt A.2.6.3 der AKB. Man lernt ja nie aus und ist dann ggf. für den Fall eines Falles gefeit.
Interessant ist übrigens auch der Absatz: „Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, leisten wir so, als ob die Reparatur des Fahrzeugs durch die Ihrem Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt aus unserem Werkstattnetz erfolgt wäre“.
ich muss doch noch mal dort anfragen (einfach konkret, was die an mich auszahlen, wenn ich das Fahrzeug nicht dort reparieren lasse
). Irgendwie kam da am Telefon eine kurze Bemerkung, dass die 15% kürzen, wenn ich es nicht in der HUK-Vertragswerkstatt machen lasse, da habe ich aber so schnell nicht darauf zugeschlagen.
Dann würde ich per Saldo nicht nur die 150€ SB sparen können, sondern sogar noch einen Kaffee im Café oben drauf bekommen
Der Rest der Vorteile sind ja eher Makulatur, besonders da ich die Karre gerade erst selber vor 1 Woche "gründlich" innen und außen sauber gemacht habe .... was immer das auch heißt ![]()