Aber ist „gar nicht reparieren lassen“ denn nicht selber machen 😜
jetzt bin ich mal "extrem pingelig" ... und vermute (das klärt sowieso keiner jetzt auf.....):
das Teil vom Auto ist dann ja nicht mehr im Auslieferungs-Zustand vorhanden, sondern wurde ersetzt (wie auch immer). Dann könnte die Vers. behaupten, das ist ab jetzt nicht mehr versichert. Da ich mir das aber trotzdem bezahlen lassen wollte über die Teilkasko ist das dann ja auch kpl. dokumentiert bei der Vers.
Ich weiß, ziemlich an den Haaren herbeigezogen ...
..... wenn die Vers. die Wiederherstellung des Wagens nach deren Vers.Bedingungen (Werkstattbindung) veranlasst, dann habe ich ja wieder ein komplettes Auto....
, das (hoffentlich) dann weiter dort versichert ist mit allen Teilen.
Da es dazu keine klare Antwort gab lasse ich das jetzt ...... ![]()