Guten Abend zusammen,
habe mir jetzt auch so meine Gedanken zu diesem Thema gemacht.
In Deutschland ist es seit langer Zeit verboten, den Motor eines stehenden Fahrzeuges unnötig laufen zu lassen (vgl. §30 StVO). Diese gesetzliche Regelung aus Anfang der 80. Jahre soll vermeidbarem Lärm und unnötigen Abgasemissionen vorbeugen. Seit 2020 wird bei Nichtbeachtung ein Bußgeld i.H.v. 80 Euro fällig.
Der Gesetzgeber besagt explizit, dass unnötiges Laufenlassen des Motors stehender Fahrzeuge, eine Ursache von vermeidbaren Abgasbelästigungen ist. Insofern, frage ich mich, warum eine Standklimatisierung überhaupt aktiv beworben wurde
, denn die Funktion wird oft durch das Starten des Motors ermöglicht, um die Energieversorgung des Hybrid-Fahrzeuges zu gewährleisten.
Obwohl der Begriff „unnötig“ wohl schwer zu fassen ist, habe ich mir in der Vergangenheit wenige Gedanken darüber gemacht, dass ich bei per Fernzugriff die vom Hersteller angepriesenen Standklimatisierung aktiviere, evtl. eine Ordnungswidrigkeit begehe, die mit 80 Euro geahndet wird.
Nun ist auch dieses Thema "Schnee von gestern", wenn die besagte Funktion aus der App verschwindet. Vielleicht habe ich mir dadurch auch ein künftiges Verwarngeld erspart
.
Übrigens ist das Betreiben einer separaten Standheizung zulässig, da es sich hier um eine vom Fahrzeugmotor unabhängigen Heizungsanlage handelt.